ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Reiseprogramms und können nicht unabhängig davon betrachtet werden.
2- Wenn für die Reise keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird, kann das Reisebüro die Reise bis spätestens 21 Tage vor dem Abreisedatum stornieren. In einem solchen Fall wird die Stornierungsinformation dem Gast mitgeteilt. Der gesamte Reisepreis wird dem Gast erstattet. Bei der Erstattung zusätzlicher Leistungen, die außerhalb der Reise erworben wurden, gilt: Ein vom Reisebüro gebuchter Inlandsanschlussflug wird dem Gast ebenfalls erstattet. Wurde ein Visumservice und eine Reise-Krankenversicherung in Anspruch genommen und im Namen des Gastes ein Visumantrag gestellt, so können diese Leistungen aufgrund ihrer Nutzung nicht erstattet werden. Wurde kein Visumantrag gestellt, werden Visum und Reise-Krankenversicherung ebenfalls storniert und der Betrag erstattet. Hat der Gast den Inlandsanschlussflug unabhängig vom Reisebüro bei einem anderen Anbieter erworben, kann er im Falle einer vom Reisebüro stornierten Reise keine Rückerstattung vom Reisebüro verlangen. Der Gast akzeptiert beim Kauf der Reise im Voraus, dass das Reisebüro für materielle und immaterielle Schäden, die durch die Stornierung der Reise entstehen könnten, nicht haftbar gemacht werden kann.
3- Wenn für die Reise keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird, ist das Reisebüro berechtigt, die Reise aus Kulanz nicht zu stornieren. In diesem Fall erfolgt die Reise für den Gast individuell; die im Paket enthaltene Reiseleitung beschränkt sich dann nur auf den Transferservice für die Hin- und Rückreise im Ausland.
Stornierung und Änderung
4- Bei unseren Reisen werden die für die Beförderung vorgesehenen Flugtickets bereits zum Zeitpunkt der Reservierung ausgestellt. Bei Stornierungen, die mehr als 30 Tage vor dem Reisetermin erfolgen, werden die nicht stornierbaren, nicht umbuchbaren und nicht erstattbaren Flugticketkosten als Stornogebühr berechnet.
5- Unsere Gäste haben bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt das Recht auf kostenfreie Stornierung, sofern sie dies dem Reisebüro schriftlich mitteilen, ausgenommen Flugtickets, die vom Reisebüro an die Fluggesellschaft bezahlt wurden und/oder für die eine Zahlungspflicht übernommen wurde. Bei einer Stornierung weniger als 31 Tage vor Reisebeginn ist eine Strafgebühr in Höhe von 50 % des verbleibenden Reisepreises nach Abzug des Flugticketpreises zu zahlen; bei einer Stornierung 15 Tage oder weniger vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis als Strafgebühr zu zahlen. Bei Stornierungsanträgen können die Erstattungsbedingungen für zusätzlich gebuchte Leistungen wie Inlandsanschlüsse, Visumservice und Reise-Krankenversicherung je nach Zeitpunkt der Stornierung variieren; es ist daher im Voraus eine Information zur Erstattung einzuholen. Das Reisebüro kann für die Stornierung zusätzlicher Leistungen keine Zusage machen.
Reiseleitung und Ausflüge
6- Die im Programm angegebenen Tage und Uhrzeiten der Touren können vom Reiseleiter je nach Öffnungs- bzw. Schließungsstatus der Museen und Sehenswürdigkeiten am Zielort sowie aufgrund der Wetterbedingungen geändert werden. Während der Touren können unsere Gäste von unterschiedlichen Reiseleitern begleitet werden.
7- Die im Reisepaket enthaltenen panoramischen Stadtrundfahrten sind Touren, die zur allgemeinen Vorstellung der Städte dienen, vom Fahrzeug aus mit Erläuterungen des Reiseleiters durchgeführt werden und keine Eintritte zu Museen oder Sehenswürdigkeiten beinhalten; sie dauern höchstens 2–3 Stunden. Falls panoramische Touren, einschließlich der im Programm angegebenen anderen Touren, an dem vorgesehenen Tag und zur vorgesehenen Uhrzeit aufgrund von behördlichen Verboten, gesperrten Straßen oder wegen der Wetterbedingungen nicht durchgeführt werden können, haftet das Reisebüro nicht für die Nichtdurchführung dieser Touren. Einige Touren können bei gesperrten Straßen oder an Orten, an denen Fahrzeugzufahrt nicht erlaubt ist, sofern möglich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.
8- Unser Reiseleiter kann je nach Inhalt unserer Reisen, Teilnehmerzahl sowie dem Schließungsstatus von Museen und Sehenswürdigkeiten die Tage von Stadtführungen und/oder Zusatztouren ändern. Dies gilt auch bei Änderungen der Flugzeiten.
9- Bei Touren mit Speedbooten ist darauf zu achten, direkt vor dem Einsteigen keine schweren Mahlzeiten zu essen und keine großen Mengen Wasser zu trinken. Gäste mit Magen-, Rücken- oder Nackenbeschwerden sowie schwangere Gäste müssen ihren Reiseleiter darüber informieren.
10- Wenn an den in den Preis eingeschlossenen Leistungen angegebenen Touren oder Mahlzeiten nicht teilgenommen wird, erfolgt keine Erstattung.
Zu den Flügen
11- Das Reisebüro ist lediglich Vermittler zwischen der Fluggesellschaft und dem Passagier; bei möglichen Streitigkeiten gelten neben den einschlägigen Bestimmungen des türkischen Rechts auch das Haager Protokoll und das Warschauer Abkommen.
12- Bei Linien- und Sonderflügen kann es zu Verspätungen oder Änderungen der Flugzeiten kommen. Das Reisebüro ist verpflichtet, solche Änderungen so schnell wie möglich mitzuteilen. Der Passagier hat die Reise in Kenntnis des Risikos von Änderungen oder Stornierungen der Flugzeiten gekauft.
13- Kinder im Alter von 0–2 Jahren zahlen nur die Flughafensteuern.
14- Gemäß den Regeln der Fluggesellschaft wird bei als Hin- und Rückflug gekauften Tickets der Rückflug von der Fluggesellschaft storniert, wenn der Hinflug nicht genutzt wird.
15- Bei Flügen sind der Check-in und das Boarding persönliche Aufgaben; diese müssen vor dem Flug von den Gästen an den Flughafenschaltern der jeweiligen Fluggesellschaft oder online über die Webseiten der Fluggesellschaften vorgenommen werden.
16- Last-Minute-Verspätungen und Gate-Änderungen bei Flügen werden an den Flughäfen per Lautsprecherdurchsage bekannt gegeben und auf den Informationsanzeigen angezeigt. Diese Informationen müssen von den Gästen selbst verfolgt werden.
17- Das Reisebüro haftet nicht dafür, wenn Gäste, die sich nicht zu den von den Fluggesellschaften vorgegebenen Zeiten am angegebenen Flughafen einfinden, den Check-in und das Boarding nicht rechtzeitig durchführen oder trotz rechtzeitigem Check-in und Boarding den Flug nicht antreten und deshalb den Flug nicht durchführen können. Die Kosten für die Beschaffung neuer Hin- und Rückflugtickets sowie für Transfers usw. am Zielort, die erforderlich sind, damit verspätete Gäste an der Reise teilnehmen können, tragen diese selbst.
18- Das zulässige Gepäckgewicht auf Flügen aus der Türkei beträgt in der Regel 20 kg. Dieses Gewicht kann je nach Fluggesellschaft und Zielland variieren. Wenn im Zielland Inlandsflüge vorgesehen sind, kann das Gepäckgewicht bei diesen Inlandsflügen auf 15 kg reduziert sein. Die Regeln zu Übergepäck und den entsprechenden Gebühren werden von den Fluggesellschaften festgelegt und liegen nicht in der Verantwortung des Reisebüros.
19- Für Gäste, die ihre Flugtickets mit Meilen auf Business oder First Class upgraden möchten, kann nach Ausstellung der Tickets je nach Verfügbarkeit der Fluggesellschaft (bitte prüfen Sie Ihre Mitgliedsfluggesellschaft) ein Upgrade vorgenommen werden. Für jeden Flug wird keine Meilengarantie gegeben. Bitte prüfen Sie, ob die Programmtickets in eine upgradefähige Buchungsklasse ausgestellt wurden.
20- Bei einigen Fluggesellschaften können Verpflegung an Bord und Online-Check-in kostenpflichtig sein.
Sonstige Hinweise
21- Das Reisebüro übernimmt keine Verantwortung für Änderungen oder Stornierungen, die der Gast direkt mit dem Hotel vornimmt. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen des Reisebüros.
22- Wenn im Reiseprogramm nur Kategorien angegeben sind und/oder für dieselbe Destination Alternativen angeboten werden, ohne die Hotels namentlich zu nennen, wird dies dem Gast 48 Stunden vor Reiseantritt vom Reisebüro mitgeteilt.
23- Bei Messen, Kongressen, Konzerten, Veranstaltungen, Sportturnieren usw. können Hotels in besonderen Zeiträumen weiter von den angegebenen Standorten oder als angegebenen Kilometern entfernt genutzt werden. In einem solchen Fall wird das Reisebüro 15 Tage vor dem Abreisedatum informieren.
24- Bei der Anmeldung zur gekauften Reise müssen Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Reisepassnummer, wie sie im Reisepass stehen, korrekt in das System eingegeben bzw. angegeben werden. Flugtickets werden auf Grundlage dieser Angaben ausgestellt. Stornierungs- oder Änderungsgebühren für Flugtickets, die aufgrund fehlerhafter Angaben entstehen, werden den Gästen in Rechnung gestellt.
25- Um Ihr Mobiltelefon im Ausland nutzen zu können, prüfen Sie bitte vor der Abreise aus der Türkei durch Kontaktaufnahme mit Ihrem Mobilfunkanbieter, ob Ihr Telefon für die Nutzung im Ausland freigeschaltet ist.
26- Die Check-in-Zeit im Hotel ist 15:00 Uhr, die Check-out-Zeit 12:00 Uhr.
27- Das Reisebüro meldet Sonderwünsche bezüglich des Zimmers (hohe Etage, Nähe zu Gemeinschaftsbereichen, Raucher-/Nichtraucherzimmer, Bettentyp) dem Hotel. Es wird bemüht, die zugewiesenen Zimmer nach Möglichkeit gemäß den Wünschen des Gastes und je nach Verfügbarkeit des Hotels bereitzustellen. Die Erfüllung dieser Wünsche hängt jedoch von der Verfügbarkeit beim Check-in ab und kann vom Reisebüro nicht garantiert werden.
28- Das in Hotels angebotene Frühstück unterscheidet sich vom in der türkischen Küche gewohnten reichhaltigen Frühstück. Es wird in der Regel als kontinentales Frühstück angeboten und besteht aus begrenzten Auswahlmöglichkeiten wie Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee; für Gruppen kann es in einem separaten, der Gruppe zugewiesenen Raum serviert werden.
29- In einigen Fällen kann anstelle eines Zimmers mit zwei Einzelbetten ein Doppelbett vorhanden sein. Die meisten europäischen Hotels bieten bei Bedarf zwei Betten an, die zusammengestellt werden können.
30- Die Kinder- und Zustellbettenpolitik kann je nach Hotel und Zimmertyp variieren.
31- Jedes Zustellbett und Babybett wird auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit des Hotels bereitgestellt und muss vom Hotel bestätigt werden.
32- Die Kapazität für ein Zustellbett oder Babybett im Zimmer beträgt maximal 1 Stück.
33- In Dreibettzimmern gibt es ein Zustellbett; das für die 3. Person vorgesehene Bett ist kleiner als Standardbetten. Dreibettzimmer bestehen aus 1 großem Bett + 1 Zustellbett. Zustellbetten sind ausklappbare Betten oder sogenannte Coach Beds. Unsere Gäste erklären sich bei Dreibettzimmern und/oder Reservierungen mit Kindern damit einverstanden, dass es aufgrund der Zustellbetten in den Standardzimmern zu Enge im Zimmer und dem Bettentyp kommen kann.
34- Werden bei Hotelreservierungen die Anzahl der mit Erwachsenen untergebrachten Kinder und deren Alter von den Gästen falsch angegeben, kann das betreffende Hotel zusätzliche Gebühren verlangen. In einem solchen Fall liegt die Verantwortung bei dem Gast, der falsche Angaben gemacht hat. Das Hotel kann zur Altersprüfung der Kinder einen Ausweis verlangen.
35- Bei Reservierungen mit 2 Erwachsenen + 1 Kind kann für das Kind kein eigenes Bett vorhanden sein. Kinderpreise gelten nur, wenn das Kind bei zwei Erwachsenen untergebracht ist. Kinderermäßigungen gelten nur für das „einzige Kind“, das der Altersgruppe entspricht und bei 2 Erwachsenen übernachtet.
36- Tagesaktuelle Wechselkursänderungen werden auf die TL-Preise umgelegt. Es gelten die Wechselkurse zum Zeitpunkt der Zahlung. Zusätzliche Wünsche sowie einige im Hotel in Anspruch genommene Zusatzleistungen (Minibar, Bügeln usw.) werden vom Hotel gesondert berechnet. Diese Kosten sind beim Kauf nicht im Preis enthalten und sind während Ihres Aufenthalts direkt an das Hotel zu zahlen.
37- In einigen Ländern gibt es unterschiedliche Regelungen zu städtischen, touristischen oder lokalen Steuern. Alle derartigen städtischen, touristischen oder sonstigen Steuern werden bei der An- oder Abreise vom Hotel vom Gast eingezogen.
38- Die in den Programmen angegebenen Entfernungen sind kartenbasiert. Je nach Verkehr, Wetterbedingungen, geografischer Lage des besuchten Landes, Straßenarbeiten und ähnlichen Umständen können sich die Reisezeiten verlängern.
39- Das Reisebüro kann in zwingenden oder als notwendig erachteten Fällen die Reihenfolge der Städte im Programm sowie die zu fliegende Hauptfluggesellschaft ändern, ohne den Inhalt des Programms zu verändern.
40- Die persönlichen Gegenstände, Taschen, Koffer, Reisepässe / Ausweise der am Programm teilnehmenden Personen liegen in deren eigener Verantwortung; das Reisebüro haftet nicht für vergessene/verlorene/gestohlene Gegenstände. Falls vergessene Gegenstände gefunden werden, trägt der Eigentümer die Kosten für deren Versand ins Land und/oder an die Person.
41- Die am Programm teilnehmenden Personen sind verpflichtet, ihre Reise-Krankenversicherungspolice sowie etwaige Medikamente und ärztliche Bescheinigungen bei gesundheitlichen Problemen mit sich zu führen.
42- Für mögliche zusätzliche Ausgaben kann beim Check-in im Hotel ein amtlich ausgestellter Lichtbildausweis/Reisepass sowie eine Kreditkarte oder eine Bargeldkaution verlangt werden. Die Rückerstattung der beim Check-out verlangten Kaution ist eine Angelegenheit zwischen dem Hotel und dem Gast; das Reisebüro hat hierauf keinen Einfluss.
Visa und Reisepass
1- Die Reisepässe unserer Gäste müssen ab dem Ende der Reise mindestens 6 Monate gültig sein.
2- Für die Ein- und Ausreisestempel an Zoll- bzw. Grenzübergängen müssen in Ihrem Reisepass mindestens 2 leere Seiten vorhanden sein.
3- Die Befreiung von der Visumpflicht oder ein erteiltes Visum für die Länder dieser Reise bedeutet nicht automatisch, dass die Ein- oder Ausreise möglich ist. Der Grenzbeamte hat das Recht, Sie in das Land ein- oder ausreisen zu lassen oder dies zu verweigern; dafür haftet das Reisebüro nicht, die Verantwortung liegt beim Reisenden.
4- Gäste, die keine türkischen Staatsbürger sind oder die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen und an der Reise mit ihrem anderen Reisepass teilnehmen, müssen sich bei den zuständigen Konsulaten selbst über das für den verwendeten Reisepass geltende Visumverfahren des Reiselandes informieren; andernfalls haftet das Reisebüro nicht für daraus entstehende Folgen.
5- Um Probleme mit der Grenzpolizei am Einreisepunkt des zu besuchenden Landes zu vermeiden, müssen beschädigte, abgenutzte, nasse und/oder anderweitig beeinträchtigte Reisepässe erneuert werden. Andernfalls liegt die Verantwortung beim Reisenden.
6- Da bei Reisen von minderjährigen Gästen unter 18 Jahren, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, an der Ein- und Ausreise von den zuständigen Polizeibeamten möglicherweise ein Dokument verlangt wird, das die gemeinsame Zustimmung der Eltern belegt, empfehlen wir den unter 18-Jährigen und ihren Eltern, dies zu beachten.