ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1- Die allgemeinen Bedingungen sind ein fester Bestandteil des Reiseprogramms und können nicht unabhängig davon betrachtet werden.
2- Falls keine ausreichende Teilnehmerzahl für die Reise erreicht wird, kann die Agentur die Reise bis spätestens 21 Tage vor dem Abreisedatum stornieren. In diesem Fall wird die Stornierungsinformation dem Gast mitgeteilt. Der gesamte Reisepreis wird dem Gast erstattet. Bei der Erstattung von zusätzlich außerhalb der Reise gebuchten Leistungen wird auch ein über die Agentur gebuchter Inlands-Anschlussflug an den Gast erstattet; Visumdienstleistungen und Reise-Krankenversicherung können jedoch nicht erstattet werden, wenn im Namen des Gastes bereits ein Visumantrag unter Nutzung dieser Leistungen gestellt wurde, da diese Leistungen dann als in Anspruch genommen gelten. Wurde kein Visumantrag gestellt, werden Visum und Reise-Krankenversicherung ebenfalls storniert und die Gebühren erstattet. Hat der Gast seinen Inlands-Anschlussflug nicht über die Agentur, sondern bei einem anderen Leistungserbringer erworben, kann er im Falle einer Stornierung der Reise durch die Agentur keinerlei Erstattung von der Agentur verlangen. Der Gast akzeptiert beim Kauf der Reise im Voraus etwaige materielle und immaterielle Schäden, die durch eine Stornierung der Reise entstehen können; die Agentur kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.
3- Falls keine ausreichende Teilnehmerzahl für die Reise erreicht wird, ist die Agentur berechtigt, die Reise aus Kulanz dennoch nicht zu stornieren. Da die Reise in diesem Fall individuell für den Gast durchgeführt wird, umfasst die im Paket enthaltene Reiseleitung lediglich den Transfer vom Ausland zur Hin- und Rückreise.
Stornierung und Änderungen
4- Bei unseren Reisen werden die Tickets für die Beförderungsleistungen zum Zeitpunkt der Reservierung ausgestellt. Bei Stornierungen, die mehr als 30 Tage vor dem Reisedatum erfolgen, werden die nicht stornierbaren, nicht änderbaren und nicht erstattbaren Flugticketkosten als Vertragsstrafe berechnet.
5- Unsere Gäste haben das Recht auf eine kostenlose Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, sofern sie die Agentur schriftlich informieren, ausgenommen Flugtickets, die von der Agentur bereits an die Fluggesellschaft bezahlt wurden und/oder verbindlich zugesagt worden sind. Wenn bis zum Reisebeginn weniger als 31 Tage verbleiben, kann gegen Zahlung einer Strafe in Höhe von 50 % des verbleibenden Reisepreises nach Abzug der Flugticketkosten storniert werden; wenn bis zum Reisebeginn 15 Tage oder weniger verbleiben, kann gegen Zahlung der gesamten Reisepreis-Strafe storniert werden. Im Falle eines Stornierungsantrags hängt die Erstattung zusätzlich gebuchter Leistungen wie Inlandsanschluss, Visumdienstleistung, Reise-Krankenversicherung usw. von den jeweiligen Stornierungs- und Erstattungsbedingungen ab, die je nach Zeitraum variieren können; daher sollte im Voraus nach der Erstattungsfähigkeit gefragt werden. Die Agentur kann hinsichtlich der Stornierung und Erstattung zusätzlicher Leistungen keine Garantie übernehmen.
Reiseleitung und Zusatzleistungen
6- Die Tage und Uhrzeiten der im Programm genannten Ausflüge können vom Reiseleiter je nach Öffnungs-/Schließungszustand der besuchten Museen und Sehenswürdigkeiten sowie aufgrund der Wetterbedingungen geändert werden. Während der Touren können unterschiedliche Reiseleiter die Gruppe begleiten.
7- Die im Reisepaket enthaltenen panoramischen Stadtrundfahrten sind Touren zur allgemeinen Vorstellung der Städte, werden vom Fahrzeug aus mit Erläuterungen des Reiseleiters durchgeführt und dauern maximal 2–3 Stunden; sie beinhalten keine Eintritte zu Museen oder Sehenswürdigkeiten. Falls panoramische Touren, einschließlich der im Programm genannten anderen Touren, an dem vorgesehenen Tag und zur vorgesehenen Uhrzeit wegen behördlicher Sperrungen, wegen gesperrter Straßen oder weil die Besichtigung durch lokale Behörden nicht erlaubt ist, nicht stattfinden können, oder wenn sie aufgrund der Wetterbedingungen unmöglich werden, haftet die Agentur nicht für die Nichtdurchführbarkeit dieser Touren. Einige Touren können bei gesperrten Straßen oder an Orten, an denen Fahrzeugzufahrt nicht gestattet ist, soweit möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.
8- Unser Reiseleiter kann je nach Inhalt unserer Reisen, Teilnehmerzahl und dem Schließungszustand von Museen und Sehenswürdigkeiten den Tag der Stadtrundfahrt und/oder zusätzlicher Touren ändern. Dies gilt auch bei Änderungen der Flugzeiten.
9- Bei Touren mit Speed Boats sind folgende Punkte zu beachten: unmittelbar vor dem Einsteigen nicht schwer essen und keine großen Mengen Wasser trinken. Gäste mit Magen-, Rücken- oder Nackenbeschwerden sowie schwangere Gäste müssen ihren Reiseleiter darüber informieren.
10- Wird an den in den im Preis enthaltenen Leistungen genannten Touren oder Mahlzeiten nicht teilgenommen, besteht kein Erstattungsanspruch.
Über Flüge
11- Die Agentur ist gegenüber dem Luftfahrtunternehmen und dem Passagier lediglich Vermittler; bei etwaigen Streitigkeiten gelten neben den einschlägigen Bestimmungen des türkischen Rechts auch das Haager Protokoll und die Warschauer Konvention.
12- Bei Linien- und Sonderflügen können Verspätungen oder Änderungen der Flugzeiten auftreten. Die Agentur ist verpflichtet, diese Änderungen so früh wie möglich mitzuteilen. Der Passagier hat die Reise unter Akzeptanz des Risikos einer Änderung oder Stornierung der Flugzeiten gekauft.
13- Kinder im Alter von 0–2 Jahren zahlen nur die Flughafengebühr.
14- Gemäß den Regeln der Fluggesellschaft wird bei als Hin- und Rückflug gekauften Tickets der Rückflug von der Fluggesellschaft storniert, wenn der Hinflug nicht genutzt wird.
15- Bei Flugreisen sind Check-in und Boarding persönliche Aufgaben und müssen vor dem Flug am Flughafen, an den jeweiligen Schaltern der Fluggesellschaft oder online über die Internetseiten der Fluggesellschaften vom Gast selbst durchgeführt werden.
16- Kurzfristige Verspätungen und Gate-Änderungen bei Flügen werden an den Flughäfen durch Lautsprecherdurchsagen bekannt gegeben und auf den Informationsanzeigetafeln angezeigt. Diese Informationen müssen von den Gästen selbst verfolgt werden.
17- Die Agentur ist nicht verantwortlich für Gäste, die zur angegebenen Zeit gemäß den Regeln der Fluggesellschaft nicht am genannten Flughafen erscheinen, Check-in- und Boarding-Vorgänge nicht rechtzeitig durchführen oder zwar rechtzeitig durchführen, aber nicht in das Flugzeug einsteigen und deshalb ihren Flug nicht antreten können. Die Kosten für die Beschaffung neuer Hin- und Rückflugtickets sowie für Transfers am Reiseziel und ähnliche Aufwendungen, die für die Teilnahme an der Reise erforderlich sind, trägt der Gast selbst.
18- Das übliche Gepäckgewicht bei Flügen aus der Türkei beträgt 20 kg. Dieses Gewicht kann je nach Fluggesellschaft und Zielland variieren. Wenn im Zielland Inlandsflüge vorgesehen sind, kann das zulässige Gepäckgewicht bei diesen Inlandsflügen auf 15 kg sinken. Die Regeln zu Übergepäck sowie die Preisgestaltung werden von den Fluggesellschaften festgelegt und liegen nicht in der Verantwortung der Agentur.
19- Für Gäste, die ihre Flugtickets mit Meilen auf Upgrade in Business oder First Class umwandeln möchten, kann das Upgrade nach Ausstellung der Tickets je nach Verfügbarkeit der Fluggesellschaft durchgeführt werden. Eine Meilengarantie wird für jeden Flug nicht gegeben. Bitte prüfen Sie, ob die Tickets des Programms in eine upgradefähige Buchungsklasse ausgestellt sind.
20- Bei einigen Fluggesellschaften können Speisen, Getränke und der Online-Check-in kostenpflichtig sein.
Sonstige Bestimmungen
21- Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für Änderungen oder Stornierungen, die der Gast direkt mit dem Hotel vornimmt, indem er das Hotel direkt kontaktiert. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen der Agentur.
22- Wenn im Reiseprogramm die Hotels nur mit Kategorieangaben und/oder als Optionen für dieselbe Destination ohne namentliche Nennung aufgeführt sind, wird der Gast 48 Stunden vor Reisebeginn von der Agentur informiert.
23- In besonderen Zeiträumen wie Messen, Kongressen, Konzerten, Veranstaltungen, Sportturnieren usw. können Hotels weiter von den angegebenen Standorten oder Entfernungen entfernt genutzt werden. In einem solchen Fall wird die Agentur 15 Tage vor dem Reisetermin informieren.
24- Bei der Buchung der Reise müssen Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Passnummer exakt so wie im Reisepass in das System eingegeben bzw. angegeben werden. Flugtickets werden auf Grundlage dieser Angaben ausgestellt. Stornierungen oder Änderungen von Flugtickets aufgrund fehlerhafter Angaben werden dem Gast in Rechnung gestellt.
25- Bitte prüfen Sie vor der Ausreise aus der Türkei bei Ihrem Mobilfunkanbieter, ob Ihr Telefon für die Nutzung im Ausland freigeschaltet ist.
26- Die Check-in-Zeit im Hotel ist 15:00 Uhr, die Check-out-Zeit 12:00 Uhr.
27- Besondere Zimmerwünsche, die von der Agentur an das Hotel weitergeleitet werden (hohe Etage, Nähe zu Gemeinschaftsbereichen, Raucher-/Nichtraucherzimmer, Betttyp), werden nach Möglichkeit entsprechend der Verfügbarkeit des Hotels berücksichtigt. Die Erfüllung dieser Wünsche hängt jedoch von der Verfügbarkeit beim Check-in ab und kann von der Agentur nicht garantiert werden.
28- Das in Hotels angebotene Frühstück unterscheidet sich vom in der türkischen Küche gewohnten reichhaltigen Frühstück. Es wird meist als kontinentales Frühstück mit begrenzter Auswahl wie Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee serviert und kann für Gruppen in einem separaten, der Gruppe zugewiesenen Speisesaal angeboten werden.
29- In einigen Fällen kann statt eines Zwillingsbetts ein Doppelbett vorhanden sein. Die meisten europäischen Hotels bieten bei Bedarf zwei Betten an, die zusammengeschoben werden können.
30- Die Kinder- und Zustellbettenpolitik kann je nach Hotel und Zimmerkategorie variieren.
31- Alle Zustellbetten und Babybetten werden auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit des Hotels bereitgestellt und müssen vom Hotel bestätigt werden.
32- Die Kapazität im Zimmer für ein Zustellbett oder Babybett beträgt maximal 1 Stück.
33- In Dreibettzimmern gibt es ein Zustellbett; das für die dritte Person vorgesehene Bett ist kleiner als Standardbetten. Dreibettzimmer bestehen aus 1 großem Bett + 1 Zustellbett. Zustellbetten sind Klappbetten oder sogenannte Couch Beds. Unsere Gäste erklären sich bei Dreibettzimmern und/oder Buchungen mit Kindern damit einverstanden, dass es aufgrund der Zustellbetten im Zimmer zu Enge und unterschiedlichen Bettarten kommen kann.
34- Wenn bei Hotelreservierungen die Anzahl der mit Erwachsenen zusammen übernachtenden Kinder und das Alter der Kinder falsch angegeben werden, kann das jeweilige Hotel zusätzliche Gebühren erheben. In diesem Fall liegt die Verantwortung bei dem Gast, der die falsche Angabe gemacht hat. Das Hotel kann zur Altersfeststellung bei Kindern einen Ausweis verlangen.
35- Bei Reservierungen für 2 Erwachsene + 1 Kind ist möglicherweise kein separates Bett für das Kind vorhanden. Kinderpreise gelten nur, wenn das Kind bei zwei Erwachsenen übernachtet. Kinderermäßigungen gelten nur für das „einzige Kind“, das der jeweiligen Altersgruppe entspricht und bei zwei Erwachsenen untergebracht ist.
36- Tägliche Wechselkursänderungen werden auf die TL-Preise umgelegt. Es gelten die Kurse zum Zeitpunkt der Zahlung. Zusätzliche Wünsche sowie einige vor Ort im Hotel in Anspruch genommene Zusatzleistungen (Minibar, Bügeleisen usw.) unterliegen einer zusätzlichen Gebühr durch das Hotel. Diese Kosten sind beim Kauf nicht im Preis enthalten und sind während des Aufenthalts direkt an das Hotel zu zahlen.
37- Einige Länder haben unterschiedliche Regelungen zu Stadt-, Tourismus- oder lokalen Steuern. Alle derartigen Stadt-, Tourismus- oder sonstigen Steuern werden beim Ein- oder Auschecken vom Hotel vom Gast erhoben.
38- Die angegebenen Entfernungen in den Programmen basieren auf Kartenangaben. Je nach Verkehr, Wetterbedingungen, geografischer Lage des Ziellandes, Straßenarbeiten und Straßenverhältnissen kann sich die Reisedauer verlängern.
39- Die Agentur kann in zwingenden Fällen oder wenn sie es für erforderlich hält, ohne den Inhalt des Programms zu verändern, die Reihenfolge der Städte im Programm und die zu fliegende Hauptfluggesellschaft ändern.
40- Die persönlichen Gegenstände, Taschen, Koffer, Reisepässe/Personalausweise der Teilnehmer an der Reise liegen in ihrer eigenen Verantwortung; die Agentur haftet nicht für vergessene/verlorene/gestohlene Gegenstände. Falls vergessene Gegenstände gefunden werden, trägt der Eigentümer die Kosten für die Zustellung in das betreffende Land und/oder an die betreffende Person.
41- Die an der Reise teilnehmenden Personen sind verpflichtet, ihre Reise-Krankenversicherungspolicen sowie gegebenenfalls Medikamente und ärztliche Bescheinigungen bei gesundheitlichen Problemen mit sich zu führen.
42- Für mögliche zusätzliche Ausgaben kann beim Check-in im Hotel ein von den Behörden ausgestellter Lichtbildausweis/Reisepass sowie eine Kreditkarte oder eine Barkaution vom Hotel verlangt werden. Die Rückerstattung einer beim Check-out verlangten Kaution ist eine Angelegenheit zwischen Hotel und Gast; die Agentur greift hierbei nicht ein.
Visum und Reisepass
1- Die Reisepässe unserer Gäste müssen ab dem Ende des Reisedatums noch mindestens 6 Monate gültig sein.
2- Für die Ein- und Ausreisestempel an Zoll- bzw. Grenzkontrollstellen muss Ihr Reisepass mindestens 2 freie Seiten haben.
3- Auch wenn für die Länder dieser Reise Visumfreiheit gilt oder ein Visum erteilt wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Einreise bzw. Ausreise möglich ist. Der Passbeamte hat das Recht, Sie nicht ins Land ein- oder ausreisen zu lassen; hierfür übernimmt die Agentur keine Verantwortung, diese liegt beim Reisenden.
4- Nicht-türkische Staatsbürger oder Doppelstaatsbürger, die an der Reise mit ihrem anderen Reisepass teilnehmen, müssen sich bei den zuständigen Konsulaten persönlich über das für den verwendeten Pass geltende Visumverfahren des Reiseziels informieren; andernfalls haftet die Agentur nicht für die daraus entstehenden Folgen.
5- Um Probleme mit dem Zoll an der Grenze des zu besuchenden Landes aufgrund zerrissener, beschädigter, durchnässter und/oder anderweitig beeinträchtigter Reisepässe zu vermeiden, müssen diese erneuert werden. Andernfalls liegt die Verantwortung beim Reisenden.
6- Da bei der Ein- und Ausreise von minderjährigen Gästen unter 18 Jahren, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, der zuständige Polizeibeamte möglicherweise ein Dokument verlangt, das die gemeinsame Zustimmung der Eltern belegt, empfehlen wir, dass Minderjährige unter 18 Jahren und ihre Eltern hierauf besonders achten.
was ist inbegriffen
Enthaltene Leistungen:
• Flugticket mit Ajet Airlines auf dem Linienflug Istanbul (SAW) – Rotterdam – Istanbul (SAW),
• 2 Übernachtungen in den angegebenen Hotelkategorien,
• Frühstück,
• Transfer Flughafen – Hotel – Flughafen,
• Panoramatour durch Amsterdam,
• Professionelle türkischsprachige Reiseleitung (gilt bei einer Gruppengröße von 10+ Personen),
• Obligatorische Berufshaftpflichtversicherung
Nicht enthalten
Nicht im Preis inbegriffene Leistungen:
• Ausreisegebühr / Flughafengebühr
• Visagebühr Istanbul
• Visagebühr Izmir / Ankara
• Reiseversicherung (bis 65 Jahre)
• Reiseversicherung (66–75 Jahre)
• Alle Arten von Hotelzusatzleistungen und persönliche Ausgaben
• Stadt- und Hotelsteuern (City Tax, Checkpoint-Gebühren, lokale Servicegebühren, Handling Fee, Bus-Einfahrtsgebühren sowie Betriebskosten; die obligatorische Zahlung von 50 Euro pro Person wird vor Abreise der Tour vom Reiseleiter in bar eingesammelt.)